Kostenübernahme Ernährungspychologische Beratung & Therapie


Ernährungstherapie
(§ 43 SGB V
)

 

Eine schriftliche Notwendigkeitsbescheinigung ist für die Gewährung dieser Leistung erforderlich. Diese beinhaltet:

  • Patientendaten
  • Diagnose
  • Passus "aus ärztlicher Sicht ist eine Ernährungsberatung notwendig bzw. sinnvoll"
  • Arztstempel
  • Unterschrift 

Das Ausstellen dieser Bescheinigung ist für den Arzt Heilmittelbudget neutral. Es entstehen dem Arzt dadurch keinerlei Zusatzkosten. 

 

Wir stellen einen Kostenvoranschlag aus, der dann zusammen mit der ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung bei der Krankenkasse  eingereicht werden kann. 

 

Die Krankenkassen bezuschussen in der Regel bis sechs Einzelberatungstermine. Ein gewisser Selbstkostenteil ist jedoch in jedem Fall vom Patienten zu leisten. 

 

Es ist ratsam sich vor Beginn der Termine bei der entsprechenden Krankenkasse zu informieren.


Ernährungsberatung
(Vorsorgeleistung § 20 SGB V)

 

Diese allgemeine Beratungsleistung richtet sich an gesunde Personen und ist keine obligatorische Krankenkassenleistung.




Kostenübernahme psychotherapeutische Angebote

In der Regel werden die Kosten für Hypnose- oder Gesprächstherapie nicht von der gesetzlichen oder privaten Krankenkassen übernommen. Nach einem entsprechend bewilligten Antrag sind Krankenkassen lediglich dazu verpflichtet, die Kosten für sogenannte Richtlinienverfahren (Verhaltenstherapie und analytische Verfahren) zu übernehmen. In Einzelfällen und nach individueller Prüfung, übernehmen die Krankenkassen aber dennoch die Kosten.